Beitragsordnung

Die Beitragsordnung (Anlage 1 zur Satzung vom 23.06.95), laut Beschluss bei der Gründungsversammlung am 23.06.95. Die Umstellung in Euro wurde lt. HV am 22.06.01 vereinbart. Ebenfalls können Sie die Beitragsordnung downloaden (PDF, 26 KB).
 
 

Anlage 1 zur Satzung vom 23.06.95
lt. Beschluss der Gründungsversammlung vom 23.06.95
Umstellung in Euro lt. HV 22.06.01

 

A) Jahresbeitrag

a) Mitgliedsfirmen mit bis zu 1 Angestellten / Mitarbeitern 50,- €
b) Mitgliedsfirmen mit bis zu 3 Angestellten / Mitarbeitern 60,- €
c) Mitgliedsfirmen mit über 3 Angestellten / Mitarbeitern 75,- €

 

Die Zahl der Angestellten / Mitarbeiter bei Teilzeit- und Aushilfskräften wird nach dem selben Schlüssel errechnet, wie für die jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft.

 

B) Beitrittsgebühr

Laut Beschluss der Gründungsversammlung (Protokoll Abschnitt 5.) wird von jedem Mitglied eine einmalige Beitrittsgebühr (Aufnahmegebühr) von 155,- € erhoben. Die erste Jahresbeitragszahlung erfolgte dann im Jahr 1996 mit Fälligkeitsdatum jeweils zum 1. Juli.

 

C) Werbepauschalen

Werbepauschalen für gemeinsame Werbeaktionen wie z.B. Oster-Werbung werden für die daran Beteiligten nach einem entsprechenden prozentualen Schlüssel aufgeteilt, etwa:

a) Mitgliedsfirmen mit bis zu 1 Angestellten / Mitarbeitern 102,- €
b) Mitgliedsfirmen mit bis zu 3 Angestellten / Mitarbeitern 127,- €
c) Mitgliedsfirmen mit über 3 Angestellten / Mitarbeitern 153,- €

 

Dornstetten, den 22.06.2001
 

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