Beitragsordnung
Die Beitragsordnung (Anlage 1 zur Satzung vom 23.06.95), laut Beschluss bei der Gründungsversammlung am 23.06.95. Die Umstellung in Euro wurde lt. HV am 22.06.01 vereinbart. Ebenfalls können Sie die Beitragsordnung downloaden (PDF, 26 KB).
Anlage 1 zur Satzung vom 23.06.95 lt. Beschluss der Gründungsversammlung vom 23.06.95 Umstellung in Euro lt. HV 22.06.01
A) Jahresbeitrag
| a) Mitgliedsfirmen mit bis zu |
1 Angestellten / Mitarbeitern |
50,- € |
| b) Mitgliedsfirmen mit bis zu |
3 Angestellten / Mitarbeitern |
60,- € |
| c) Mitgliedsfirmen mit über |
3 Angestellten / Mitarbeitern |
75,- € |
Die Zahl der Angestellten / Mitarbeiter bei Teilzeit- und Aushilfskräften wird nach dem selben Schlüssel errechnet, wie für die jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft.
B) Beitrittsgebühr
Laut Beschluss der Gründungsversammlung (Protokoll Abschnitt 5.) wird von jedem Mitglied eine einmalige Beitrittsgebühr (Aufnahmegebühr) von 155,- € erhoben. Die erste Jahresbeitragszahlung erfolgte dann im Jahr 1996 mit Fälligkeitsdatum jeweils zum 1. Juli.
C) Werbepauschalen
Werbepauschalen für gemeinsame Werbeaktionen wie z.B. Oster-Werbung werden für die daran Beteiligten nach einem entsprechenden prozentualen Schlüssel aufgeteilt, etwa:
| a) Mitgliedsfirmen mit bis zu |
1 Angestellten / Mitarbeitern |
102,- € |
| b) Mitgliedsfirmen mit bis zu |
3 Angestellten / Mitarbeitern |
127,- € |
| c) Mitgliedsfirmen mit über |
3 Angestellten / Mitarbeitern |
153,- € |
Dornstetten, den 22.06.2001
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